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ZWECK DER DATENVERARBEITUNG | RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE VERARBEITUNG UND DEN ZEITRAUM DER DATENSPEICHERUNG | UMFANG DER VERARBEITUNG DER DATEN |
Die Erfüllung des Kaufvertrages oder eines Vertrages über die Erbringung einer elektronischen Dienstleistung oder das Ergreifen von Maßnahmen auf Anforderung der betroffenen Person vor dem Abschluss der oben genannten Verträge. | Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) der DSGVO-Verordnung (Vertragserfüllung) Die Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der für die Erfüllung, Kündigung oder den Ablauf eines auf andere Weise geschlossenen Vertrages erforderlich ist. | Maximaler Geltungsbereich: Vor- und Nachname; E-Mail-Adresse; Telefon-Nr.; Lieferanschrift (Straße, Hausnummer, Büronummer, Postleitzahl, Ort, Land), Wohnadresse/Firmensitz/Sitz, falls abweichend von der Lieferanschrift). Im Falle von Dienstnutzern oder Kunden, die keine Verbraucher sind, kann der Datenverantwortliche auch den Firmennamen und die Steuernummer verarbeiten. (NIP) des Dienstnutzers oder des Kunden. Das Obige stellt den maximalen Umfang dar – für den Fall, dass beispielsweise ein Produkt persönlich abgeholt wird, muss die Lieferadresse nicht angegeben werden. |
Direktmarketing | Art. 6, Abs. 1, Buchst. f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Datenverantwortlichen) Die Daten werden für den Zeitraum des berechtigten Interesses des Datenverantwortlichen gespeichert, jedoch nicht länger als für den Zeitraum der Verjährung von Ansprüchen in Bezug auf die betroffene Person im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Datenverantwortlichen. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (die Grundverjährungsfrist bei Ansprüchen aus der Geschäftstätigkeit beträgt drei Jahre, bei einem Kaufvertrag zwei Jahre). Der Datenverantwortliche darf die Daten nicht für die Zwecke des Direktmarketings verarbeiten, wenn die betroffene Person diesbezüglich eindeutig Einwände erhebt. | E-Mail-Adresse |
Kontakt Formular | Art. 6, Abs. 1, Buchst. f) der DSGVO-Verordnung | Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse |
Der Kunde äußert sich zum abgeschlossenen Verlaifsvertrag | Art. 6, Abs. 1, Buchst. f) der DSGVO-Verordnung | Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse |
Wettbewerbe | Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) der DSGVO-Verordnung | Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefon-Nr.; Adresse (Straße, Hausnummer, Büronummer, Postleitzahl, Ort, Land) |
Geschäftsbuchführung | Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) der DSGVO-Verordnung in Bezug auf Art. 74, Abs. 2 des Gesetzes über die Rechnungslegung, konsolidierter Text vom 30. Januar 2018 (Gesetzblatt von 2018 Punkt 395) Die Daten werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert, für den der Datenverantwortliche Geschäftsbücher aufbewahren muss (5 Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Geschäftsjahr folgt, für das die Daten gelten). | Vor- und Nachname: Adresse des Wohnsitzes/Geschäftsführers/eingetragenen Sitzes (falls abweichend von der Lieferanschrift), Firmenname und USt-IdNr. (NIP) des Dienstnutzers oder des Kunden. |
Feststellung, Verfolgung oder Verteidigung von Ansprüchen seitens des Datenverantwortlichen oder von Ansprüchen, die in Bezug auf den Datenverantwortlichen entstehen können. | Art. 6, Abs. 1, Buchst. f) der DSGVO-Verordnung Die Daten werden für den Zeitraum des berechtigten Interesses des Datenverantwortlichen gespeichert, jedoch nicht länger als für den Zeitraum der Verjährung von Ansprüchen in Bezug auf die betroffene Person im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Datenverantwortlichen. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (die Grundverjährungsfrist bei Ansprüchen aus der Geschäftstätigkeit beträgt drei Jahre, bei einem Kaufvertrag zwei Jahre). | Maximaler Geltungsbereich: Vor- und Nachname; E-Mail-Adresse; Telefon-Nr.; Lieferanschrift (Straße, Hausnummer, Büronummer, Postleitzahl, Ort, Land), Wohnadresse/Firmensitz/Sitz, falls abweichend von der Lieferanschrift). Im Falle von Dienstnutzern oder Kunden, die keine Verbraucher sind, kann der Datenverantwortliche auch den Firmennamen und die Steuernummer verarbeiten. (NIP) des Dienstnutzers oder des Kunden. |